
Was passiert wenn……..

Oft ist es so, dass sie einen Verkehrsunfall mit ihrem Auto haben und nicht genau wissen was ihr Recht ist.
Oftmals wird dann bei der Versicherung angerufen und um Rat gefragt. Oder sie werden angerufen.Die Erfahrung zeigt leider allzu oft das sie nicht davon ausgehen können, das sie von allen beteiligten Parteien neutral und korrekt behandelt werden.Gerade die Versicherungen informieren oftmals nicht hinreichend über ihre Rechte, aus eigenen Interessen heraus.Gerade bei Haftplichtschäden( Sie sind nicht Schuld) passieren die meisten „Fehler“. Hier ist es oftmals so, dass sie von der gegnerischen Versicherung angerufen werden, und gebeten werden doch ihre Partnerwerktätten aufzusuchen.
Dies können sie machen, müssen aber nicht. Denn im Haftplichtschadensfall haben sie in fast allen Fällen das Recht ihre Werkstatt des Vertrauens aufzusuchen.Auch den Sachverständigen können sie in diesem Fall frei wählen. Es gibt hier des öfteren Probleme mit der korrekten Erfassung des Unfallschadens.Dies geschieht natürlich im Interesse der Versicherung, weil sie immer nur den mit der Partnerwerkstatt ausgehandelten Stundenlohn bezahlen müssen.Dieser liegt oft weit unter dem, was man für eine ordentliche, und qualitativ hochwertige Arbeit braucht.Bei einem selbst verschuldeten Unfall, tritt soweit abgeschlossen ihre Vollkaskoversicherung ein.Hier ist maßgebend was in ihrem Vertrag steht. Auch hier können sie freie Werkstattwahl haben.
In Jedem Fall sind sie gut beraten, mich zu informieren. Ich unterstütze sie, soweit mir dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist. Bei der Unfallschadensabwicklung habe ich eine qualifizierte Anwältin für Verkehrsrecht an meiner Seite.